Cannondale
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NUTZUNGSBEDINGUNGEN

CANNONDALE - Begrenzte Cannondale-Garantie:

Die speziellen Gewährleistungsbestimmungen, die für Ihr Cannondale-Rad gelten, richten sich nach dem Land, in dem es gekauft wurde, und beziehen sich ausschließlich auf Räder, die bei einem autorisierten Cannondale-Händler erworben wurden.

RAHMEN: (Rahmen, Gabel, Schwinge): Die Cannondale Corporation, 16 Trowbridge Drive, Bethel, CT 06801, gewährt dem Erstbesitzer die lebenslange Garantie auf Material- und Herstellungsfehler für Cannondale-Rahmen (ausgenommen Freeride- und Dirt Jumping-Rahmen, siehe unten).

Cannondale-Rahmen für Freeride- & Dirt Jumping (wie z. B. Gemini, Gemini DH, Judge, Perp und Chase) besitzen eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler von drei (3) Jahren ab Kaufdatum. Die Garantie auf Freeride-/Dirt Jumping-Bikes erstreckt sich nicht auf Räder, die für den Verleih gekauft und genutzt werden. Die Garantie auf Freeride-/Dirt Jumping-Bikes weicht nur in der Dauer von den Garantiebedingungen ab, die in der Cannondale-Anleitung festgelegt sind. Alle anderen Bestimmungen bleiben gültig.

KOMPONENTEN: Auf alle anderen Komponenten, einschließlich den inneren Teilen von HeadShok- und Lefty-Gabeln, Federungselemente, Anbauteile am Rahmen und Lack (Farbe und Dekors) besteht Garantie für ein Jahr ab Kaufdatum. Abgedeckt sind Material-, Verarbeitungs- oder Herstellungsfehler. Federgabeln (anderer Hersteller bzw. Zulieferer) sind von dieser begrenzten Garantie ausgenommen. Für sie gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.

GARANTIEBESTIMMUNGEN:

Diese begrenzte Garantie soll nicht andeuten, dass das Fahrrad nicht zerstört werden kann, oder dass es ewig hält. Die begrenzte Garantie bedeutet, dass das Rad den Garantiebestimmungen unterliegt.

Die Garantieleistung erstreckt sich ausschließlich auf den Erstbesitzer eines Cannondale-Rades und ist nicht übertragbar.

Um Garantieansprüche geltend machen zu können, muss das Rad zu einem autorisierten Cannondale-Händler gebracht werden, der sich auf demselben Kontinent befindet wie der Händler, bei dem das Rad gekauft wurde. Das Rad muss vollständig montiert sein und die Original-Rechnung mit Datum und Kaufbeleg müssen beiliegen. (Bewahren Sie die Quittung an einem sicheren Ort auf.)

Es besteht kein Anspruch auf Garantie, wenn das Fahrrad, die Gabel oder die Komponenten unsachgemäß gebraucht, unsachgemäß gewartet, unsachgemäß repariert, verändert oder modifiziert wurden, ferner nach einem Unfall, oder wenn sie anderen ungewöhnlichen, extremen oder unsachgemäßen Bedingungen ausgesetzt wurden.

Die begrenzte Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Fahrräder, die vollständig montiert und eingestellt bei einem autorisierten Cannondale-Händler oder anderen speziell von Cannondale zum Verkauf von Cannondale-Rädern autorisierten Händler gekauft wurden.

Schäden, die auf normalem Verschleiß einschließlich Materialermüdung beruhen, sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Schäden durch Materialermüdung sind ein Zeichen dafür, dass der Rahmen bei normalem Gebrauch verschlissen worden ist. Das ist eine gewöhnliche Form der Abnutzung. Allein der Besitzer ist für die Inspektion seines Rades verantwortlich.

Schäden durch unsachgemäße Montage und Wartung oder Montage von nicht mit dem Cannondale-Rad kompatiblen Ersatzteilen und Zubehör sind nicht abgedeckt.

Der Arbeitsaufwand für Garantiearbeiten geht zu Lasten des Besitzers.

Arbeitslohn für Wartungsarbeiten im Rahmen der Garantiebedingungen ist Sache des Radbesitzers. Während der Garantiedauer wird Cannondale nach eigenem Ermessen jeden defekten Rahmen oder jede defekte Komponente entweder reparieren oder durch einen gleichen oder zu diesem Zeitpunkt verfügbaren möglichst ähnlichen Rahmen oder ähnliche Komponente ersetzen.

WEITERE ANSPRÜCHE BESTEHEN AUFGRUND DER GARANTIE NICHT. ALLE WEITEREN ANSPRÜCHE, DIE ANSONSTEN GELTEND GEMACHT WERDEN KÖNNTEN, SIND AUSGESCHLOSSEN, INSBESONDERE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, NEBEN- UND FOLGESCHÄDEN BZW. STRAF-/BUSSGELDER.

EINE ERWEITERTE GARANTIE DURCH CANNONDALE AUF RAHMEN UND KOMPONENTEN BESTEHT NICHT. JEDE WEITERE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG, INSBESONDERE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, DIE GEBRAUCHSTÜCHTIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD NUR FÜR DIE GELTUNGSDAUER DIESER BEGRENZTEN GARANTIE GEWÄHRT.

Mögliche weitere Einschränkungen entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die Sie mit Ihrem Rad bekommen haben.

Mit dieser begrenzten Garantie stehen dem Käufer bestimmte gesetzliche Rechte zu. Der Käufer kann darüber hinaus weitere gesetzliche Rechte haben, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. Einige Länder erlauben keinen Ausschluss von Neben- und Folgeschäden oder keine Begrenzung der Gewährleistungsdauer; daher kann es sein, dass die oben genannten Einschränkungen nicht für Sie gelten. Wenn durch ein ordentliches Gericht festgestellt werden sollte, dass eine einzelne Bestimmung dieser begrenzten Garantie unwirksam oder undurchführbar sein sollte, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der begrenzten Garantie nicht berührt und alle anderen Bestimmungen besitzen weiterhin ihre Gültigkeit.